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Beispiel Testament Mein Testament
Zu mein Erben setze ich ……… meine Kinder -……….. -……… ein.
Meinen Freund Abdul vermache ich Meine Auto.
Ort, Datum Unterschrift
* Es ist notwendig und sinnvoll, sich vor der Erstellung eines Testaments genau zu erkundigen. Zum Beispiel bei einem Notar oder Rechtsberater.
Ein Muslim kann weder seine Erben noch deren Erbanteile ganz willkürlich festlegen, nur über ein Drittel seines Vermögens kann er frei verfügen, die Verteilung der anderen beiden Drittel sind klar definiert. Allah der Gerechte hat im Koran und in der Sunna die Art und Weise des Erbens festgelegt, damit es unter den Menschen nicht zu Streit und Unterdrückung durch die Verteilung des Vermögens nach dem Todesfall kommt. Die Erbschaft gehört zu den Dingen, die im Koran sehr detailliert beschrieben wurden, da der Tod in der Natur der Menschen liegt und wegen seiner Unveränderlichkeit eine unveränderliche Gesetzgebung von Allah erforderte.
Der Islam regelt die Erbschaft derart, dass ein männlicher Erbschaftsberechtigter soviel Anteile der Erbschaft bekommt wie zwei weibliche Erbschaftsberechtigter. Der Sinn dieser Vorschrift ist, das der Mann als (zukünftiger) Ehemann die finanzielle Verantwortung für seine Familie trägt. Das Geld, das er erbt, wird also u.a. für seine Familie verwenden. Den Erbteil, den die Frau erhält, darf sie ausschließlich für ihre privaten Zwecke verwenden. Der Ehemann kann ihr nicht vorschreiben, was sie mit diesem Geld tun soll.
Wir, die in Deutschland lebende Muslime sollten, gerade weil das Erbe durch Allah so genau definiert ist, uns an die Regeln des Islams halten und uns an einen Notar wenden und ihr Erbe dementsprechend festlegen. Wenn der Muslim dies nicht tut, wird sein Erbe nicht korrekt verteilt.
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